Was steckt hinter den 16 Fragen, die das Finanzamt Auswanderern stellt?
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Wer vorhat auszuwandern und sich in Deutschland abmeldet, bekommt einen Fragebogen vom Finanzamt mit 16 Fragen zugeschickt, auf die wir heute etwas genauer eingehen möchten.
Wir empfehlen jedem, sich noch vor seinem Umzug ins Ausland mit den Fragen auseinanderzusetzen: Verlassen Sie Deutschland tatsächlich, verlegen Sie Ihren Lebensmittelpunkt ins Ausland und haben Sie keine Betriebsstätte oder Wohnung in Deutschland?
Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich auf die 16 Fragen vorzubereiten, damit
Sie die eventuelle erweitert beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht, Wegzugsbesteuerung etc. umgehen können.
00:00 - Einleitung
04:21 - Frage 1: Wie lange haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland gelebt?
05:26 - Frage 2: Seit wann (genaues Datum) befinden Sie sich im Ausland?
07:11 - Frage 3: Nutzen Sie Ihre bisherige Wohnung weiterhin oder eine andere inländische Wohnung in Deutschland?
13:06 - Frage 4: Haben Sie auch Ihren persönlichen und geschäftlichen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt (Familie, Wohnsitz, Ehegatte/Kind)?
20:24 - Frage 5: Hintergrundinformationen zum Thema Wegzug in die Schweiz
23:08 - Frage 6: Halten Sie sich weiterhin gegebenenfalls auch nur gelegentlich in Deutschland auf? Wenn ja, wie oft, an welchem Ort, aus welchem Anlass?
26:58 - Frage 7: Sind Sie bereits wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurückgekehrt? Ab wann? Besteht eine Rückkehrabsicht?
28:25 - Frage 8: Besitzen Sie die deutsche Staatsbürgerschaft?
29:09 - Frage 9: Hatten Sie vor dem Wegzug Anspruch auf Kindergeld?
30:20 - Frage 10: Haben Sie Vermögen im Inland (inländische Immobilien, Kapitalvermögen, Beteiligung an einer Gesellschaft, etc.)?
35:31 - Frage 11: In welchem Finanzbereich befindet sich der wertvollste Teil Ihres Vermögens?
36:24 - Frage 12: Erzielen Sie Einkünfte im Inland (z.B. aus einem inländischen Einzelunternehmen/aus der Vermietung einer Immobilie/ aus inländischem Kapitalvermögen/aus inländischen Beteiligungen an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft?
38:19 - Frage 13: Sind Sie an einer in- oder ausländischen Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft beteiligt?
40:12 - Frage 14: Werden bzw. wurden Sie bei einem anderen Finanzamt in Deutschland steuerlich geführt?
40:56 - Frage 15: Ist ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt und wenn JA, Name und Anschrift?
41:44 - Frage 16: Bitte benennen Sie (für eventuelle Erstattungen) eine Bankverbindung innerhalb des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums.
= Weitere Informationen zu dieser Podcast-Folge =
bit.ly/16-fragen
= Unsere Websites =
www.auslandsunternehmen.com
www.wohnsitzausland.com
www.stmatthew.de
uskanzlei.com/
= Über Perspektive Ausland =
Wer als Unternehmer oder Freiberufler aus dem deutschsprachigen Raum ins (steuergünstige) Ausland umziehen oder digitaler Nomade werden will, der hat jede Menge steuerliche und rechtliche Fragen.
Länderauswahl, internationales Steuerrecht, Firmengründung im Ausland, Wegzugsteuer, Visa, Kapitalanlagen und Vermögensschutz - das sind nur einige der Themen, mit denen man sich jetzt auseinandersetzen muss.
Perspektive Ausland ist der deutsche Podcast aus London, der sich genau mit solchen Fragestellungen beschäftigt. Ganz egal, was deine Motivation für den Umzug ins Ausland ist - weniger Steuern, mehr Freiheit oder höhere Lebensqualität - hier bist du richtig.
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Man braucht keine Mauer mehr ums Land zu bauen es reicht ein Blatt Papier . Super Beitrag Danke für die Info .
Danke 🤩🙏
Sehr interessant vielen Dank für das Video. Echt erschreckend zu sehen wie die Steuerbehörden so vorgehen.
Herzlichen Dank für Kommentar und Lob. Wir bleiben an solchen Themen dran und haben den Artikel auch noch mal zum Nachlesen auf unserer Website gestellt: www.wohnsitzausland.com/16-fragen-des-finanzamts-bei-wegzug-ins-ausland
Jungs, Ihr zwei seid einfach Klasse!❤
Danke 🤩
Wenn die Deutschen wüssten was Freiheit bedeutet...
Erleuchte uns doch mal 😃
Könnten die meisten damit nichts anfangen. Sie kommt mit Eigenverantwortung und da muß "der Staat was machen".
Ein Volk von Schafen 🤷🏼♂️
Es wird so was wie eine Totale Diktatur vorbereitet!
" Mit der Annnahme der Fragestellung beginnt die Unterwerfung - Ernst Jünger "
Wenn ich in Deutschland lebe ist es ok. Ich zahle steuern.( auch wenn milliarden davon nicht drm Bürger sondern anderen Völkern geschenkt werden) aber steuern verlangen ohne dass ich die infrastruktur in anspruch nehme ist eine riesen Sauerei
💯
Ich persönlich bin bis geute icht davon betroffen . Seit wann wird das soo gehandhabt ? Habe davon noch nichts gehört daher ein herzliches Dankeschön.
Nimmt man Rentner mit diesen Fragen auch so auseinander oder geht das entspannter vor sich?
Wie sieht das aus wenn man als Rentner gehen möchte ? Was muss man beachten ?
Als Rentner bekommt man diesen Fragebogen nicht!
Die sind so krank... Einem fehlen da nurnoch die Worte
Ja!
A) Zum Begriff der Wohnung (in Deutschland): zumindest vor 30 Jahren war der Begriff der Wohnung rechtlich so geregelt, dass das die "Wohnung" nur dann eine Wohnung war, wenn sie über einen eigenen Wasserzu und -abfluss verfügte. Ein Zimmer ohne eigene (WC-)Toilette oder eigene Waschmöglichkeit ist demnach keine Wohnung. Hat das Finanzamt eine eigene Definition von Wohnung und wie sieht es mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz aus ? B) zum Begriff der Deutschen Staatsbürgerschaft: Um diese Frage mit "Ja" beantworten zu können, muss der Befragte im Besitz einer Staatsbürgerschaftsurkunde (sog. gelber Schein) sein. Diese wird auf Antrag und Nachweis vom (man staune) Ausländeramt ausgestellt. Alle anderen müssen diese Frage mit "vermutlich" beantworten. Der Besitz eines Personalausweises oder Reisepasses mit dem Eintrag "Staatsbürgerschaft: DEUTSCH" begründet nur die Vermutung, dass der Träger Inhaber der deutschen Staatsbürgerschaft ist.
Schon ein Zimmer, das die Lufthansa ihren Piloten am Flughafen Frankfurt zur Verfügung stellt, um dort bei Zwischenstopps zu übernachten, kann als steuerlicher Wohnsitz gelten. Hier sind die deutschen Behörden extrem sensibel und es ist Vorsicht und Weitsicht geboten.
@@PerspektiveAusland Extrem sensibel oder extrem willkürlich ? Solche kreativen Rechtsauslegungen hören schon mal beim Bundesfinanzhof auf. Bis dahin sind aber mehr als 5 Jahre in's Land gegangen. Aktuell hat der Bundesfinanzhof die Verrechnung von Verlusten mit Gewinnen aus Kapitalanlagen dem Verfassungsgericht zur Entscheidung vorgelegt. Das Finanzamt hatte zwischenzeitlich nur "vergessen" diesen Umstand als Verfassungsvorbehalt im Steuerbescheid eines Steuerverpflichteten zu erwähnen.
Klasse!!
@@hunold4515 C) wer die Deutsche Staatsbürgerschaft "besitzt" ist im Grundgesetz geregelt. D) Ein Grundgesetz ist eine Maßnahme in einem militärisch besetzten Gebiet, um Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten, siehe Haager Landkriegsordnung. Das Grundgesetz wurde 1949 von den Alliierten ausformuliert. Der deutsche Politiker Carlo Schmid wußte zu berichten: "Wir durften gerade noch Punkt- und Kommasetzung korrigieren." Bei Wikipedia steht "Das Grundgesetz ist die Verfassung Deutschlands" - ist nicht ganz richtig: Eine Verfassung wird vom Volk (Volksvertretern) in der verfassungsgebenden Versammlung eingesetzt (vgl. GG Artikel 146 ! )
Wie immer perfekt erklärt, vielen Dank 👍
Danke für das Lob!
Vielen Dank,.. für eure Wissensweitergabe,..
Gern 🤩
Frage zum Empfangsbevollmächtigten (hierzu habe ich einen Fragebogen erhalten): Ich hatte nie einen Steuerberater, habe alle Erklärungen inkl. USt, Nebengewerbe, Vermietung etc immer allein erstellt. Was soll dann damit bezweckt werden? Steuererklärung 2022 wurde bereits eingereicht, seit 30.9.22 weder Wohnsitz noch Einkünfte in D.
Super Beitrag! Eine Frage zu Punkt 6: Wie kontrolliert das Finanzamt ob ich wieder und für welche Dauer ich in DE war? Bei einer Einreise per PKW sollte das Finanzamt doch keinerlei Kenntnis über meine Einreise erhalten?
Grundsätzlich eine schlechte Idee, auf einem Formular einer Steuerbehörde bewusst Falschangaben zu machen. Aufenthalte in Deutschland sind ja in Ordnung, auch wenn du im Ausland lebst. Warum also darüber nachdenken, wie du „nicht erwischt“ wirst? Am besten so verhalten, dass es gesetzeskonform ist. Es bringt nichts, gegen den Strom schwimmen zu wollen, wenn es ums Finanzamt geht.
@@PerspektiveAusland Ich war vor einigen Jahren auch mal ins Ausland abgemeldet . Ich habe überhaupt keinen Fragebogen erhalten. Bin ich als einfache Angestellte vielleicht zu unwichtig?
Gigantisch gutes Video. Ein Punkt: Ich verstehe die Diskussion nicht um den Wohnungsbegriff. Klar ist, dass die AO die unbeschränkte Steuerpflicht and Wohnung oder gewöhnlichen Aufenthalt. knüpft. Zieht man aber aber in ein DBA-Land und hat dort auch eine Wohnung, gilt ja nach Art.4 Abs.2 Nr.1 OECD -DBA : (2) Ist nach Absatz 1 eine natürliche Person in beiden Vertragsstaaten ansässig, so gilt Folgendes: a) Die Person gilt als nur in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als nur in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen); Also Lebensmittelpunkt schlägt Wohnstätte, wenn in beiden Ländern eine Wohnstätte besteht. Oder?
Toller Beitrag, Dankeschön
Danke!
Wieviel davon ist für Rentner relevant?
Das hätte mich auch interessiert. Jede zweite Antwort beschäftigt sich mit dem Thema, ja wenn sie da und dort mehrere unternehmen gegründet haben...... Ermüdend für einen Rentner.
Wohin bekommt man dieses Schreiben geschickt, wenn man nirgendwo gemeldet ist und in Deutschland abgemeldet ist?
ja das würde mich auch interessieren..
Man ist verpflichtet dem alten Finanzamt seine aktuelle Adresse zukommen zu lassen. Ansonsten riskiert man beim Besuch eines EU-Landes inkl Schweiz eine Festnahme am Flughafen und Beugehaft solange bis man die aktuelle Adresse herausgerückt hat. Das Finanzamt bedient sich gern der europäischen Amtshilfe wenn es dir aus welchem Grund auch immer unbedingt schriftlich „zum Geburtstag grüßen“ möchte, du aber einen auf „von Alien entführt“ machst.
Man muss immer ne Adresse angeben damit die Briefe auch ankommen
@@metavers679Nur in Deutschland. Dann gibst Du eine Adresse in der Ukraine an. Die läuft ins Leere. Ohne Zustellung keine Rechtsgültigkeit.
Super interessant. Ich weisss bescheid, worum es geht.
Danke mal wieder für das super Video! Eine Frage zu dem Punkt der Beteiligung an Gesellschaften: die GmbH hat ja ein Jahr Sperrfrist bei Auflösung. Wenn ich diese jetzt vor dem Wegzug einleite aber in dem Sperrjahr wegziehe, zählt das für das FA noch als Beteiligung? Danke nochmal für den Beitrag :)
Auch eine GmbH in Liquidation kann hoch vermögend sein. Erst gestern sprachen wir mir einer Mandantin, deren GmbH sich bereits seit Sommer 2021 in Liquidation befindet und trotzdem noch €500T auf dem Konto hat. Daher gilt: Beim Verlassen Deutschlands muss die GmbH wertlos sein, um die Wegzugsteuer zu vermeiden. Wer das Sperrjahr vermeiden will, kann die nicht benötigte GmbH einfach ins Ausland verlegen. Siehe www.sitzverlegung.gmbh/
Eine Frage zum gelegentlichen Aufenthalt in DE. Es wird ja empfohlen möglichst weit weg von der alten Meldeadresse zu übernachten. Was aber wenn Ich vor dem Schritt ins Ausland meinem Sohn mein Haus verkaufe und danach gelegentlich zu Besuch dort auf dem Sofa oder im Gästezimmer übernachte? Z.B. Weihnachten oder zu den Sommerferien mit den Enkeln verbringen. Besteht da auch die gefahr das dann die Steuerpflicht auslöst?
Topp Beitrag!
Gilt ein Depot beim deutschen Broker Captrader (Reseller von Interactive Brokers = einem ausländischen Broker) als inländisches Depot? Wenn ich Aktien von einem inländischen auf ein ausländisches Depot übertrage (ohne die Aktien zu verkaufen, nur Depot umziehen) habe ich dann steuerlich irgendwelche nachteiligen Tatbestände ausgelöst?
Perfektes Video, vielen Dank ihnen!
Gerne!
Interessantes Video und überraschend, denn ich hab kein solches Schreiben erhalten 🤔
Wieso macht man sich darum so viele gedanken und hält sich somit selbst gefangen?!
Wie sieht es mit steuerfreien Kryptoassets aus ? Muss ich die melden oder nicht ? Besser auflösen und Neustarten im Zielland ? Bei steuerfreien Assets sollte es eigentlich kein Problem sein
Betreffen die Fragen auch ehemalige versicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Deutschland die eine Rente beziehen oder nur Selbständige?
🥰🥰🥰
Konstruierter Fall: Ich habe einen Betrieb in Portugal und halte mich 8-9 Monate außerhalb Deutschlands auf. Ein Forstbetrieb in Deutschland erfordert meine 3monatige Anwesenheit hier. Bin ich dann nur mit den Einnahmen aus dem deutschen Forstbetrieb der deutschen Steuer unterworfen oder agieren die Finanzämter anders ?
In diesem Fall hängt es davon ab, wo Ihr Wohnsitz und Ihr gewöhnlicher Aufenthalt liegen. Wenn Ihr Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt in Portugal liegen und Sie weniger als 183 Tage im Jahr in Deutschland sind, sind Sie nur in Portugal steuerpflichtig und nicht in Deutschland. Sie schreiben ja, dass Sie 8-9 Monate außerhalb von Deutschland leben - eine Frage ist, sind Sie die meiste Zeit davon in „einem“ anderen Land und haben Sie dort den steuerlichen Wohnsitz angemeldet? Reisen Sie während diesen 8-9 Monaten gelegentlich für Kurzvisiten doch mal nach Deutschland? Haben Sie in Deutschland noch eine Wohnung oder ein Zimmer mit persönlichen Sachen und Schlüsselgewalt? Allein der Tatbestand, sich weniger als 183 Tage in Deutschland aufzuhalten, reicht nicht, um aus der unbeschränkten Steuerpflicht in Deutschland entlassen zu sein. Schauen Sie bitten unten in den Link unseren Text, um zu sehen, unter welchen Bedingungen deutsche Finanzämter auch gern weiterhin eine unbeschränkte Steuerpflicht konstruieren, auch wenn Sie weniger als 183 Tage in Deutschland sind. Wenn Sie also einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt sowohl in Portugal als auch in Deutschland haben, kann es sein, dass Sie sowohl in Deutschland als auch in Portugal steuerpflichtig sind. In diesem Fall sollten Sie sich an einen Steuerberater wenden, der Ihnen bei der Steuererklärung und der Ermittlung der Steuerpflicht in beiden Ländern helfen kann. Gern buchen Sie auch auf unserer Seite einen Beratungstermin (Button oben rechts). Hier noch weitere Informationen zum Nachlesen auf unseren Seiten. www.wohnsitzausland.com/lebensmittelpunkt-steuerlicher-wohnsitz www.wohnsitzausland.com/homeoffice-im-ausland www.wohnsitzausland.com/16-fragen-des-finanzamts-bei-wegzug-ins-ausland
Auswandern als Rentner in einen Drittland , mit Bezug einer Steuerpflichtige Altersrente Muss man für ewig als „Finanzamt-Kunde“ verbunden bleiben ? …oder gibt es da Lösungen ?
Ja, du bleibst leider Kunde des deutschen Finanzamts. Ausser du ziehst in ein Land um, dass ein Doppelbesteuerungsabkommen mit D hat, in dem diesem Land die Besteuerung deutscher staatlicher Renten zugesprochen wird. Das muss nicht immer toll sein. Es gibt viele Länder, wo die Rente höher besteuert wird, als in D. Aber z.B. Griechenland mit 7% ist attraktiv. Hier eine Liste der Länder: www.wohnsitzausland.com/rente-im-ausland/laender-mit-besteuerungsrecht
@@PerspektiveAusland ich bin 2022 nach Ungarn ausgewandert und kann frühestens 2026 vorzeitig gesetzliche Rente mit Abschlägen beantragen. Habe ich das richtig verstanden, dass meine Rente dann trotzdem in D versteuert wird, obwohl diese in Ungarn steuerfrei wäre? Wann ist es sinnvoll, dann die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen? Außer meinem alten Girokonto und einem nichtkündbaren Riestervertrag ist in D alles beendet/verkauft.
Tolles Video. Vielen Dank. Frage zur Weltreise: worin liegt die unbeschränkte Steuerpflicht begründet wenn ich: - mehr als 183 außerhalb Deutschlands bin - nirgendswo gemeldet bin - meine Wohnung gekündigt (Miete) oder vermietet habe (ETW) - keine weitere Schlüsselgewalt besitze ?? Das "Außensteuergesetz" spricht von einer "erweiterten beschränkten Steuerpflicht" ..... wenn man in keinem ausländischen Gebiet ansässig ist. (passt auf Weltreise). Bin dankbar für jedes Feedback.
Danke für das sehr informative Video. Kann man eigentlich vom Ausland aus diese Fragen beantworten und die Abmeldung vom Finanzamt vornehmen oder muss das vor Ort erfolgen? Kann man das Auto vom Ausland aus abmelden, wenn man mit dem Auto z.B. nach Spanien fahren möchte, wo man dann lebt? Wie sonst sollte man denn das Auto mitnehmen?
Sind diese Aufwände auch notwendig, wenn - auf Grund steuerrechtlicher Sachverhalte - die deutsche Steuernummer bereits gelöscht worden ist? Beispiel: Man ist bereits ausgewandert, aber es war "Auswanderung light" und man ist ins Ausland gezogen bei Beibehaltung der deutschen Wohnung. Die Voraussetzungen gemäss des entsprechenden DBA, dass das ausländische Gehalt (unter Progressionsvorbehalt) steuerbefreit ist, sind stets erfüllt und sonst verfügt man über keine Einkünfte. Die deutsche Steuernummer wurde auch durch das Finanzamt gelöscht. Mit anderen Worten: Wenn man ohnehin trotz Wohnung und uneingeschränkter Steuerpflicht in Deutschland keine Steuern mehr zu entrichten hatte und die deutsche Wohnung nun aufgibt - gilt dann auch, dieses Formular des Finanzamts auszufüllen?
Danke für eure Infos, welche man sonst kaum erhält geschweige denn erahnt. Eine Frage: Wenn ich ins Ausland ( Italia ) ziehe, kann ich dann meine Eigentumswohnung in Deutschland als Ferienwohnung anmelden und für gelegentliche Urlaube, ohne Probleme in meiner Ferienwohnung sein? Ich möchte meine Wohnung nicht verkaufen und momentan auch nicht vermieten.
Stichwort: Schlüsselgewalt Der steuerliche Wohnsitz ist nach § 8 Abgabenordnung (AO) als sogenannte „Schlüsselgewalt“ definiert. Ein Wohnsitz, und damit die unbeschränkte Steuerpflicht, liegen also dann vor, wenn Sie dauerhaft Zugang zu einem Haus oder einer Wohnung haben
Bei der Abmeldung muss man ja keine neue Auslandsadresse angeben, was ich auch so handhaben möchte (Digitaler Nomade). Wohin würden die denn überhaupt den Brief schicken wollen und was wäre die Folge wenn er vom Finanzamt gar nicht erst abgeschickt werden kann mangels Adresse? Kann dies Rechtsnachteile für einen haben?
Am besten Empfangsbevollmächtigten benennen. Steuerberater oder Familienmitglied oder ähnliches.
@@PerspektiveAusland Schon klar, ich weiß das ja auch aus diesem und anderen Videos von Euch, aber ich meine wenn man das halt absichtlich nicht machen würde, habt Ihr da ne Einschätzung?
Ist das mit den Fragen neu? Als ich vor über 10 Jahren mich in Deutschland abmeldete schickte mir das Finanzamt keine Fragen. Ich gab eine Steuererklärung für das Wegzugsjahr ab für die Nachbezahlung des Progressionsvorberhaltes des unterjährig im Ausland angefallenen Einkommens. Ich bekam Bescheide dass Umsatzsteuervoranmeldungen nicht mehr abzugeben seien und Vorauszahlungen wurden per Bescheid auf EUR 0.00 beschlossen. Ich hörte danach nie wieder etwas vom Finanzamt obwohl sie meine neue Adresse bekamen UND sie diese über die Adresse im Deutschen Bankkonto auch heute noch wissen. Nachtrag (edit): Ach doch - einmal rief die Sachbearbeiterin an - sie fragte mich ob ich eine US SSN hätte (wollte die aber nicht wissen) und ob ich bei den US Finanzbehörden gemeldet bin. Sagte wahrheitsgemäss zweimal Ja und sie sagte - da Sie ledig sind ist ihr Lebensmittelpunkt offensichtlich in den USA. Hatte ich nur Glück?
Du hast Recht. Das Formular ist recht neu. 5 Jahre würde ich sagen.
@@PerspektiveAusland Danke!
@@PerspektiveAusland verstehe. Es ist neu, deshalb wurden mir damals keine Fragen gestellt.
sehr interessante Wissensvermittlung,vielen Dank!
Wie weise ich den nach das ich mit meinem Zimmer im Elternhaus ausgezogen bin? Wann kommt dieser Brief überhaupt? Direkt wenn man sich abgemeldet hat, da kann man einige von den Unterlagen (verbrauch Strom) noch nicht haben. Und was heisst temporär auswandern, wenn man anfangs denkt: Ja ich bleibe im Ausland. Aber nach einem Jahr sich anders entscheidet.
Interessant, Danke! Wie ist es denn mit ausländischen Aktien / ETFs, die in einem Depot bei einer deutschen Bank geführt werden? Das sollte nicht unter "Geld bei deutschen Banken“ fallen - oder?
Doch! Gilt als Vermögen in D. Depot wechseln!
Danke fürs tollen Video, welche Depot empfehlen Sie? DANKE@@PerspektiveAusland
Die Antwort stimmt nicht meiner Meinung nach es geht um Vermögen, dessen Erträge bei unbeschränkter Einkommensteuerpflicht nicht ausländische Einkünfte im Sinne des § 34d des Einkommensteuergesetzes wären, mehr als 30 Prozent ihres Gesamtvermögens beträgt oder 154 000 Euro übersteigt. Ausländische Aktien in deutschen Depots gehören somit nicht dazu.
Ich bin verheiratet, was auch so bleiben sollte. Meine Ehefrau, Rentnerin, lebt weiter in Deutschland, aber ich wandere nach Nordzypern aus. Habe ich Nachteile oder meine Ehefrau dadurch?
Du bleibst weiter in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig
@@PerspektiveAusland Der dt. Fiskus reißt beim auswandern/weglaufen dem Bürger die letzte Unterhose vom Leib.
Gelten diese Fragen auch für einen Ausländer (EU) der länger als sieben Jahre in Deutschland gelebt hat? Oder muss ich nach dem Wegzug mit solcher Post vom Finanzamt nicht mehr rechnen.
Tolle Infos. Daumen! Bekommt ein steuerzahlender Pensionär, der ausserhalb EU auswandert, auch diese Fragen vom FA? Ich habe kein Vermögen, nur ne Pension, will nach DomRep zu meiner dominikanischen Frau...
was wären "andere nachweise" dass man bei den eltern/freunden gelebt hat? ich hatte die letzten 10 jahre keinen mietvertrag mehr, auch in meiner eigenen wohnung nicht. stromrechnung etc wurde auch einfach nur von hand in hand gezahlt
Wo soll denn der Fragbogen hingesendet werden wenn ich ausgewandert bin? Schickt das Finanzamt den dann ins Ausland?
Ja, schickt ins Ausland, noch besser ist es, in D einen Empfangsbevollmächtigten zu haben
@@PerspektiveAusland was ist denn aber wenn ich keine Adresse oder einen Empfangsbevollmächtigten angegeben habe? Es gibt ja keine Verflichtung dazu
Alle Behörden wollen immer genaue, Nachweise haben. Oder auch noch Gelder Nachvorderungen auch nach vielen Jahren noch.
Ich möchte in die Schweiz ziehen und ich besitze in D eine Immobilie. Kann jemanden mir sagen was habe ich für Nachteile? Und was muss ich tun?
Ich sehe gerade, dass hier seit langem keine Fragen beantwortet werden. Warum eigentlich nicht?
bin ausgewandert - man kommt keinen Fragebogen, alles Unsinn. Hauptsache herumquarken.
Das ist eine Aussage auf der gleichen Ebene wie „Rauchen ist nicht gesundheitsschädlich. Meine Oma hat drei Päckchen am Tag geraucht und wurde 95 Jahre alt“ 😂😜
@@PerspektiveAusland wenn Argumente fehlen, kommt entweder Zynismus oder ein unsinniger Vergleich.
Bin im Juli 2023 Ausgewandert,Nachsendeauftrag der Post läuft aktuell noch und ist an meine Familie adressiert, bis jetzt kein derartiges Schreiben erhalten.
@@MsPirolino die Glaubwürdigkeit dieser diversen Auswandererseiten geht gegen Null. Die wollen nur Abonnenten und Klicks generieren, um Geld zu verdienen.
Wenn ich mein Häuschen verkaufe und das Geld in einen europäischen Verein stecke, muss ich dann in Deutschland Steuern drauf zahlen und der Verein, der nicht offiziell gemeinnützig ist auch noch?
Steuern auf einen möglichen Veräußerungserlös werden zunächst dort fällig, wo sich die Immobilie befindet. Unabhängig von deinem Wohnsitz. Befindet sich die Immobilie in D und du besitzt sie seit mehr als 10 Jahren, dann meistens keine Steuern. Aber beachte Regeln in deinem neuen Wohnsitzstaat - ggf musst du den Erlös dort versteuern, wenn D keine Steuer will.
Das hört sich nach massiven Kosten (viel Beratngsbedarf) an. Eine hohe Hürde. Augenscheinlich soll eine Auswanderung für nicht so wohlhabende verhindert werden
Komplexe Gesamtlage! Und wenn die Frau in D bleiben will, und man zusammen veranlagt ist, dann kann man eigentlich aufgeben, wenn eine Scheidung nicht gewollt ist.
Wie kann das sein? Nehmen wir den Fall: Eltern sind getrennt, Vater muss aus Unterhaltsgründen ins Ausland gehen und lebt fortan - also dauerhaft - im Land XYZ und arbeitet auch nur dort in diesem Land und hat auch ein Konto in diesem Land, bspw. Schweiz. Warum besteht dann weiterhin Steuerpflicht in Deutschland? Und wie will das deutsche Finanzamt auf das Konto im Ausland zugreifen um das dortige Gehalt abzugreifen?
Amtshilfe und der vorauseilende Gehorsam der Schweizer Behörden gegenüber Deutschland machen es möglich. Steuerpflicht kann auch nach Wegzug bestehen, aber hier geht es ja auch um noch nicht geklärte Angelegenheiten aus der Zeit in Deutschland.
@@PerspektiveAusland Ne, Unterhalt wird weiter gezahlt, klar; es geht nur um die Frage: Warum muss ich weiter Steuern in DE zahlen, wenn ich ganz woanders bin. Die Person bekomt ihren Unterhalt weiterhin (da lassen sich dann sogar noch Währungseffekte nutzen o.ä.) Und welcher Grund sollte das sein? Bei Abmeldung hier alles auflösen/etc., ETF Depot in die Schweiz übertragen und fertig. Es kann ja nicht sein, dass man als Kleinsparer mit 10.000 EUR Steuern in DE zahlen muss, weiterhin?
Ich bin ins Ausland (Niedrigsteuerland) ausgewandert und habe ein Unternehmen gegründet, meine Frau und unsere zwei Kinder leben (noch) in Deutschland. Ich habe keinerlei wirtschaftlichen Interessen (Aktien, Unternehmen, Kapital) in Deutschalnd und meine Familie zieht ca. 6 Monate nach meinem Umzug, zu mir. Alle 1-2 Monate habe ich meine Familie für ein ein bis zwei Wochen besucht. Wie gef***t bin ich?
Weshalb sollte man kein Geld auf deutschen Banken mehr haben? Wurde doch mindestens ein mal versteuert.
Hier geht’s um die erweitert beschränkte Steuerpflicht unter welche du automatisch fällst, wenn Du Vermögen in Deutschland hast (u.a. Konto) und in ein Niedrigsteuerland umziehst.
@@PerspektiveAusland Danke. Aber nur wenn es kein DBA zwischen den Ländern gibt oder?
Nein, DBA spielt keine Rolle
@@PerspektiveAusland und was ist wenn ich das Geld auf einen Auslandskonto habe. Zum Beipiel ein Schweizer Konto und ich wandere aus nach Thailand. Thailand ist ja auch ein Hochsteuerland.
@@PerspektiveAuslandVermögen oder Einkommen? Also Einkommen im Sinne von Gewinn?
Situation: die Ehefrau hat eine Firma in Einem baltischen Staat und sie hatte nie vor nach Deutschland zu gehen. Steuerklärung für die Familie hatte sie in Litauen eingereicht, der Ehemann verdient in Deutschland als Fahrer Geld und das deutsche Finanzamt möchte Steuerklärung von Ehemann. Das deutsche Finanzamt möchte von dem Fahrer Geld, obwohl seine Frau schon alles in Litauen versteuert hat. Was läuft hier falsch?
Schon mit besteuertem Gehalt eines Angestellten habe ich mein Eigentum bezahlt, und wenn ich als Rentner meine Wohnung verkaufe und ziehe zurück in meiner Heimat, will dann deutsches Finanzamt noch einmal mein Eigentum besteuern? Nur weil ich hier lebenlang Steuer bezahlt? Ist es in diesem Fall - Wegzug - nicht Doppelt besteuert?
Wir beantworten keine Fragen , weil wir kein Rechtsgeschäft mit der/die/das "FINANZAMT " GmbH keinen Vertrag haben. Laut HGB erkennen wir keine Steuerpflicht.
Eine Grundsatzfrage: Hat das Finanzamt das Recht, mich zu besteuern, wenn ich KEINE Staatsangehörigkeit in meinen Personalausweis eingetragen bekommen habe?
Wie sieht es aus wenn ich mich wegen einer 2-3 Jahre andauernden Weltreise abmelde Ginge es auch übernachten auf Campingplatz
Empfangsbevollmächtigten benennen
Kennen Sie sich mit Kindergeld im Ausland aus? Kann man Sie für ein Beratungsgespräch buchen?
Was ist, wenn man einen Aufenthaltstitel hat und dann wieder wegzieht. Dann ist man doch nicht mehr steuerpflichtig!?
Also man macht die letzte Steuer und geht wieder weg. Kündigt sein Konto und die Frage ist nur, wenn man sich Rente ins Ausland überweisen lässt, die nicht steuerpflichtig ist. Als Ausländer kann ich doch mein Konto im Ausland haben, ohne, dass D‘Land damit was zu tun hat!?
oh mein Gott, kann mir das nicht weiter anhören sonst bekomme ich Depressionen. Der Teufel soll diese Finanzfuzzis holen
Die ganzen Themen gehen bei den meisten Menschen die im Ausland leben komplett vorbei. Ungefähr 15-20% der Deutschen haben ein Haus oder eine Wohnung. Oder Tausende von Euro auf der Bank. Die meisten Deutschen die ich in 20 Jahren als Auswanderer getroffen habe, bekommen eine kleine Rente oder arbeiten im Ausland. Und absolut niemand den ich kenne möchte zurück nach Deutschland. Genau wie ich, bekamen Deutsche ein Jobangebot und haben ihre Zelte in Deutschland abgebrochen mit dem Alter von 30-40 Jahren. Da denkt keiner an Rente oder besser gesagt a die Details. Ich wusste 2005 was Sache war. Nach 18 Jahren ist alles wieder anders im Rentengesetz. Es wäre also richtig nett, wenn Beiträge nicht immer starten würden mit: Regeln sie alles bevor sie auswandern. Geht garnicht. Normale Dinge wie Wohnvertrag, Versicherungen kündigen sind klar. Konto in Deutschland kündigen mit den paar hundert Euro die man sowieso für den Neustart braucht ist auch klar. Danke dennoch für die Info.
Fragen von der Firma Finanzamt weist man termingerecht zurück und geht keine Einlassungen ein..Punkt. lest das blacks dictionary..... geschwafel video... ...lernt das See und Handelsrecht....
Das mach ruhig so. Jeder soll nach seiner Façon selig werden, sagte schon man ein wichtiger deutscher Monarch. Der Rest von uns wird jedoch eher den „herkömmlichen“ Weg bevorzugen, um solche Angelegenheiten zu regeln.
Hast Recht, aber das UCC kennt und kann nicht jeder.... Und es passieren auch schnell Formfehler dabei....
Wie kann das Finanzamt einen Menschen verbieten zur Familie zu gehen. Die 180/183 tageregelung muss reichen Wer ist so scheckig und geht jedes Mal zum Finanzamt wenn er oder sie nach Deutschland kommt
Bei der Frage zum Kindergeld will das Finanzamt wahrscheinlich klären, ob man vielleicht noch irgendwelche Kinder aus den vorigen Ehen in Deutschland hat.
Es geht auch darum zu ermitteln, ob man den Lebensmittelpunkt wirklich ins Ausland verlegt hat.
Wo wollt ihr den hin ihr deutschen wo den denkt daran there is no place to hide
😂😂😂
Wirklich interessantes Thema, aber das ständige "äh" und "ähm" ist mir einfach zuviel. Sorry. 😕
Eine Frage: ich lebe von meiner Frau getrennt, bin aber nicht geschieden. Meine Kinder sind gzw. waren schon selbst verheiratet. Bleibe ich trotz dauernd Getrenntlebens in Deutschland steuerpflichtig? Mein Lebensmittelpunkt ist NICHT mehr in Deutschland......
Ja ja trämt weiter...natürlich hast du gewöhnliche Aufenthalt in De...wenn deine Frau und minderjahrige Kinder in De sind....und 183 Tage Regelung spielt hier auch keine Rolle...eben wegen Familie...also hier tritt Doppelabkomen gesetzt...und diese ist abhängig davon in welchen Land arbeitest du...Nur zur Info ...du kannst sogar 0 Tage in De sein...Finanzamt ist nicht blöd und Familie ist eben Lebensmittelpunkt...
@@monikat3496 diese Antwort ist kompletter Unsinn. Die Kinder sind nicht mehr minderjährig.
@@Dodgecramer-wj6xves geht um Eherpartner in diesem konkreten Fall...solange wenn du verheiratet und nicht geschiden bist...trotzt " getrennt'....aber wenn du der Experte bist...
@@monikat3496Die können problemlos getrennt veranlagt werden. Das kann man übrigens immer beantragen wenn es von Vorteil ist, auch wenn man zusammenlebt und eine glückliche Ehe führt.
Man sieht wie ihnen die Felle davonschwimmen und wieviel Angst sie haben, dass ihnen das Geld ausgeht. 😅
Wie kann das Finanzamt denn die Anzahl der Anwesenheitstage in Deutschland ermitteln? Das wäre selbst für mich selbst nicht einfach 😅
In dem es dich danach fragt und davon ausgehst, dass du dich nicht strafbar machen willst, indem du bewusst unkorrekte Angaben machst 😂
@@PerspektiveAusland klar mache ich niemals
@@Trendkanal 🤣😂🤣😂🤣
😂