DEUTSCHLAND: "Horror-Szenario! Fast unerträglich!" Dann wird der Verfassungsrechtler sehr deutlich

2024 ж. 22 Сәу.
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DEUTSCHLAND: "Horror-Szenario! Fast unerträglich!" Dann wird der Verfassungsrechtler sehr deutlich
Das Bundesverfassungsgericht will sich bei seiner Prüfung des neuen Wahlrechts vor allem mit der Frage beschäftigen, inwieweit eine Partei über Direktmandate in den Bundestag einziehen kann, auch wenn sie weniger als fünf Prozent der Stimmen erzielt hat. Der geplante Wegfall dieser sogenannten Grundmandatsklausel werde ein Schwerpunkt der Verhandlung sein, machte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, zum Auftakt am Dienstag in Karlsruhe deutlich. Dazu würden in der auf zwei Tage angesetzten Verhandlung Sachverständige gehört werden. Das Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
"In der Verhandlung wird vor allem zu klären sein, wie weit der Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers reicht und ob die Fünf-Prozent-Klausel ohne das Korrektiv der Grundmandatsklausel mit der Chancengleichheit der Parteien vereinbar sind", erläuterte König. Bisher gilt - wenn mindestens drei Kandidaten einer Partei in den Wahlkreisen direkt gewählt wurden, zieht sie unabhängig von der Fünf-Prozent-Hürde in den Bundestag ein. Davon profitierte die Partei "die Linke", die bei der Bundestagswahl nur 4,9 Prozent der Stimmen erzielte, aufgrund von drei Direktmandaten aber dennoch in den Bundestag einzog. Im neuen Wahlrecht soll es diese Möglichkeit nicht mehr geben.
MERZ - "FUNDAMENTALER VERSTOSS GEGEN DIE VERFASSUNG"
Der Wegfall der Grundmandatsklausel ist eine von mehreren Änderungen im neuen Wahlrecht, gegen die Bundestagsfraktionen von CDU/CSU, der Linken und zahlreiche Bürgerinnen und Bürger vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt haben. Bei einem Erfolg könnte das neue Wahlrecht im Wahljahr 2025 nicht angewendet werden. Friedrich Merz (CDU), Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU im Bundestag bezeichnete das neue Wahlrecht in Karlsruhe als "fundamentalen Verstoß gegen die Verfassung".
Unter dem neuen Wahlrecht wird die Zahl der Abgeordneten im Bundestag auf 630 begrenzt. Eine Partei erhält nur noch so viele Sitze, wie ihr nach ihren Zweitstimmen zustehen. Sogenannte Überhangmandate durch direkt gewählte Abgeordnete, die die Größe des Parlaments aufblähen, soll es nicht mehr geben. Die Bundesregierung erklärte in Karlsruhe, das Gesetz sei für die Verkleinerung und Arbeitsfähigkeit des Bundestages erforderlich. Das deutsche Parlament sei mit 734 Abgeordneten eines der größten der Welt, es gehe auch um die Kosten.
Alexander Dobrindt, der Vorsitzende der CSU-Landesgruppe im Bundestag, rechnete in Karlsruhe vor, dass die CSU nach den neuen Regeln nur noch 65 statt 98 Mandatsträger im Bundestag hätte. Direktmandate stärkten aber die Akzeptanz der parlamentarischen Demokratie: "Die direkt gewählten Abgeordneten sind vor Ort Ansprechpartner, sie haben einen persönlichen Bezug zu ihrem Wahlkreis."
KURZE BERATUNGSZEIT WOHL KEIN PROBLEM
Die Kläger kritisierten auch die kurze Beratungszeit des Parlaments, das nur zwei Tage vor der Abstimmung über das neue Wahlrecht von der Streichung der Grundmandatsklausel erfuhr. Das dürfte vom Bundesverfassungsgericht jedoch voraussichtlich nicht beanstandet werden. Zahlreiche Richterinnen und Richter wiesen darauf hin, dass die Veränderung oder Abschaffung der Grundmandatsklausel seit langem in der Debatte war. Friedrich Merz habe damals keinen Geschäftsordnungsantrag gestellt, um die Abstimmung im Bundestag zu verschieben.
Das Bundesverfassungsgericht hatte 2012 das Ausufern der Überhangmandate für verfassungswidrig erklärt. Denn damit werde die eigentlich ausschlaggebende Zweitstimme für die Stärke einer Partei im Bundestag unterlaufen. Das Gericht hatte in seinem Urteil von 2012 maximal 15 Überhangmandate für noch verfassungsgemäß erklärt. Außerdem verlangte der Zweite Senat damals, dass Überhangmandate für eine Partei durch Zusatzmandate für andere Parteien ausgeglichen werden müssten, damit der Zweitstimmen-Proporz wieder hergestellt wird. Durch diese Ausgleichsmandate wurde der Bundestag seither immer größer. Auf eine Wahlrechtsreform konnte sich die damals regierende große Koalition nicht einigen. Erst die Ampel-Regierung verabschiedete dann das neue Bundeswahlgesetz.
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